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Tierarzneimittelgesetz TAMG

Dieser Artikel ist überflüssig geworden. Jede/r TierhalterIn darf homöopathische Mittel bei seinem Tier und bei sich selbst anwenden. 

Regelungen für Landwirte und die Länder Österreich und Schweiz unter Wichtige Hinweise.

Das neue Tierarzneimittelgesetz… gut gemeint

16.11.2022 – Wir erhalten unsere Handlungsfreiheit wieder

Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Hier geht es zur Pressemitteilung der Tierheilpraktiker-Verbände und Akteure

Allen Beteiligten an dieser Wendung zum Guten meinen herzlichen Dank!

Worum es geht (es ging) :-))

Das neue Tierarzneimittelgesetz TAMG beinhaltet umfangreiche Regelungen zur Anwendung homöopathischer Arzneimittel am Tier.

Das ist wunderbar, weil es der Homöopathie eine eindeutige Rolle in der Therapie von Tieren zuschreibt. Gleichzeitig werden die bisherigen Rechte von TierbesitzerInnen und TiertherapeutInnen, die keine TierärztInnen sind, stark eingeschränkt.

Wie kann es dazu kommen?

Seit 2019 gibt es eine Verordnung der EU* (Links unter dem Text), in der die Anwendung von Arzneimitteln am Tier geregelt ist. Auf 125 Seiten werden alle Belange um die medizinische Versorgung von Tieren geregelt. Besonders die Regelung der Anwendung von Antibiotika an Nutztieren ist ein begründetes Anliegen der Verordnung. Die Verbreitung von Resistenzen bei Mensch und Tier soll möglichst eingedämmt werden. Das auf dieser Verordnung basierende deutsche Tierarzneimittelgesetz TAMG² ist ab 28. Januar 2022 gültig.

Homöopathie als First-Line-Medicine in EU-Bio-Verordnung

Die EU Bio Verordnung³ ist seit 2018 in Kraft und gilt ab 1. Januar 2022. Sie regelt alles rund um ökologische/biologische Erzeugnisse. Hier werden die Homöopathie und andere ganzheitliche Therapiemethoden noch VOR dem Einsatz von Antibiotika etc. als sogenannte First-Line-Medicine etabliert.

VO (EU) 2018/848 Anh. II, Teil II 1.5.2.2. : Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen
und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist. Insbesondere sind Beschränkungen in Bezug auf die Zahl der Behandlungen und Bestimmungen über die Wartezeiten festzulegen.

Homöopathie erwünscht

Erfreulicherweise ist die Homöopathie in beiden Tierarzneimittelgesetzen in mehreren Artikeln, ja sogar in einem eigenen [learn_more caption=”Kapitel”] KAPITEL V HOMÖOPATHISCHE TIERARZNEIMITTEL Artikel 85 Homöopathische Tierarzneimittel… b) Es weist einen ausreichenden Verdünnungsgrad auf, um seine Unbedenklichkeit zu garantieren, und enthält nicht mehr als einen Teil der Urtinktur pro 10 000 Teilen. c) In der Kennzeichnung oder in den Informationen zu dem Arzneimittel erscheint kein therapeutisches Anwendungsgebiet... [/learn_more] geregelt. Die Registrierung und Verwendung homöopathischer Arzneimittel als Tierarzneimittel  wird in mehreren [learn_more caption=”Paragraphen”] (90) … ist es wünschenswert, ein besonderes, vereinfachtes Verfahren für die Registrierung einzurichten…Die Qualität homöopathischer Arzneimittel ist unabhängig von ihrer Verwendung… keine besonderen Bestimmungen für die erforderlichen Qualitätsanforderungen…. Die Verwendung solcher registrierten homöopathischer Tierarzneimittel unterliegt dem nationalen Recht…10. „homöopathische Tierarzneimittel“ = Tierarzneimittel, die nach einem — im Europäischen Arzneibuch oder, falls dort nicht enthalten, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Arzneibüchern der Mitgliedstaaten beschriebenen — homöopathischen Zubereitungsverfahren aus homöopathischen Ursubstanzen hergestellt worden sind; [/learn_more] geregelt.

Homöopathische Arzneimittel als Tierarzneimittel

Wie es bisher geregelt war (bis 28. Januar 2022 gültig)

Bislang waren alle Belange rund um homöopathische Arzneimittel im europäischen und deutschen Arzneimittelbuch geregelt. Das galt (und gilt noch) auch für die Anwendung an Nutz- und Haustieren. Mit der neuen EU-Verordnung wurde die Homöopathie erfreulicherweise als Therapiemöglichkeit für Tiere gestärkt. 

Gründe für das Tierarzneimittelgesetz TAMG

Tödliche Vergiftungen durch Human-Schmerzmittel

Die neue Regelung will  apothekenpflichtige Human-Arzneimittel nur über eine tierärztliche Verordnung für Tiere zugänglich machen. Dies geschieht aus Gründen des Tierschutzes, da Human-Arzneimittel für Tiere lebensgefährlich sein können.

Dies gilt für zum Beispiel für Aspirin, Diclofenac, Paracetamol und Ibuprofen.  Von Ibuprofen reicht bei kleinen Hunden schon eine Tablette, um tödliche Vergiftungserscheinungen herbeizuführen. Eine häufigere Gabe bei größeren Hunden führt zu einem langsamen, qualvollen Tod.

Leider ist der Gesetzgeber aus Desinteresse, Unkenntnis oder mit Absicht über das Ziel hinausgeschossen. Da homöopathische Arzneimittel meist für die Anwendung am Menschen registriert und apothekenpflichtig sind, fallen sie unter die zukünftigen Verordnungen. Dasselbe gilt übrigens für Phytotherapeutika (Kräuterheilkunde), die Anwendung von Blutegeln etc.

Zukünftig nur noch registrierte Tierarzneimittel

Homöopathische Mittel können ab Ende Januar 2022 weiterhin ohne tierärztliche Verordnung verabreicht werden, wenn sie als Tierarzneimittel registriert sind. Diese Registrierung ist, gesetzlich vereinfacht, auch elektronisch möglich (TAMG §13) . Die Anwendung eines apothekenpflichtigen, frei verkäuflichen Arzneimittels ist jedem Hunde- und Katzenhalter erlaubt, wenn es registriert ist (TAMG §50 Abs.4 Punkt 1).

TAMG §50 (4) Apothekenpflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte, deren Anwendung nicht auf Grund einer tierärztlichen Behandlungsanweisung erfolgt, dürfen bei Tieren nur angewendet werden, 1. wenn die Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte zugelassen oder registriert sind, 2. für die in der Kennzeichnung oder Packungsbeilage bezeichneten Tierarten,…

Bei der DHU (Hersteller) gibt es einige, wenige homöopathische Tierarzneimittel, die bereits registriert sind. Es handelt sich um Tiefpotenzen (D4, D6) in Ampullen zum Injizieren. Man kann den Inhalt auch oral geben. Die Mittel werden meist in der Nutztierhaltung angewandt.

Was bedeutet das?

Für die TierhalterInnen:

  • Wenn wir, wie bisher und noch (zum Zeitpunkt dieses Blogartikels) erlaubt, in der Apotheke ein homöopathisches Arzneimittel kaufen ist alles in Ordnung.
  • Wenn wir es nach dem 28. Januar 2022 unserem Hund/Katze/Pferd/etc. geben, begehen wir eine Ordnungswidrigkeit.
  • Wenn wir uns für das homöopathische Mittel eine tierärztliche Verordnung holen, ist alles in Ordnung.

Für die TierärztInnen:

  • Sie dürfen noch mehr Verwaltungsaufwand betreiben, da sie die Verordnungen genau dokumentieren müssen.
  • Es gibt deutschlandweit ca. 70 TierärztInnen, die eine Fortbildung in Homöopathie haben.

Für die TierheilpraktikerInnen/TierhomöopathInnen:

  • Sie sind in ihrer Therapiemöglichkeit erheblich eingeschränkt. Das Gesetz kommt faktisch einem verfassungsrechtlich unzulässigen Berufsverbot gleich.

Für die Hersteller homöopathischer Arzneimittel:

  • Sie dürfen sich mit der im Gesetz angekündigten vereinfachten elektronischen Registrierung beschäftigen.

Auf meine Nachfrage erhielt ich bei der DHU (Deutsche Homöopathische Union, Hersteller) die Antwort, man sei auf der Seite der Tierheilpraktiker, Tierhomöopathen und Tierbesitzer. Man habe erfolglos versucht, im Verband der Hersteller eine Gesetzesänderung zu bewirken. Man sei weiterhin mit verschiedenen Verbänden im Austausch, um in Kooperation eine Nachbesserung zu erwirken, damit die homöopathischen Mittel wie bisher an Tieren angewandt werden können.

Gegen wissenschaftlichen Rat

Der deutsche Gesetzentwurf zum neuen Tierarzneimittelgesetz TAMG wurde noch vor der Wahl vom Bundestag durchgewunken. Mitte September nickte der Bundesrat das Gesetz ab. Beide Organe haben sich gegen den vorab eingeholten wissenschaftlichen Rat des Bundestages entschieden.
Mit der deutschen Gesetzgebung bezüglich Homöopathie bei Tieren ist die Regierung zum Nachteil der Tiere tätig geworden.
Hier der Link zur rechtlichen Einschätzung des Tierarzneimittelgesetzes TAMG durch den wissenschaftlichen Rat des Bundestages:

Fazit

Wir haben als TierhalterInnen also zukünftig die Wahl:

Entweder, wir wenden unser Wissen und die Homöopathie wie bisher an unseren Tieren an – dann begehen wir eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall wahrscheinlich verschmerzbar ist. Aber wir machen uns, je nach individueller Sichtbarkeit, angreifbar. Kommt darauf an, wie rebellisch wir jeweils sind…

Oder, wir warten ab, ob die Bemühungen der Verbände und Hersteller eine Änderung der entsprechenden Paragrafen herbeiführen. Das wird vermutlich lange dauern.

Was wir tun können:

Die Petition des Verbandes der Tierhomöopathen unterschreiben und fleißig teilen! https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten

Bei Interesse an der Homöopathie: Weiter lernen! Denn alles, was wir hier, in meinen Kursen, in Büchern oder bei versierten TierärztInnen und KollegInnen lernen, bringt uns weiter. Homöopathie ist universell einsetzbar. Für uns selbst und für unsere Tiere.

Links zu den EU-Verordnungen im Text:

*EU-Tierarzneimittelgesetz: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0006&from=DE

²DE-Tierarzneimittelgesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/TAMG_GE_Kabinettfassung.pdf

³EU Bio Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0848&from=HR

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